Seit 01.01.2018 gilt auch im RS-Tanzsport die ÖBSV-Kaderordnung in ihrer aktuellen Fassung. In Absprache mit der Sportdirektorin des ÖBSV, Frau Mag.a Andrea Scherney, gelten Punkt 2. bis Punkt 4. der bisherigen Kaderrichtlinien RS-Tanzsport als Grundlage auch weiterhin; die Bezeichnung B-Kader entfällt. Es gibt ab sofort nur noch A-Kader und einen „Sichtungspool“.
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